Anfragen an die Staatsregierung
Meine Anfragen an die Staatsregierung können Sie hier nachlesen.
Es gibt zwei Arten:
1. Mündliche Anfragen
Jeweils eine darf mit 3 Unterpunkten zu jeder Sitzung des Landtages gestellt werden.
2.Schriftliche Anfragen
dürfen zu jederzeit gestellt werden, sind umfangreicher und haben maximal 8 Unterfragen.
Gerne stelle ich Ihre Anliegen als mündliche ode schriftliche Anfrage.
Schicken Sie mir einfach eine E-Mail!